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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2019 - 2 Sa 41/19   

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https://dejure.org/2019,49279
LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2019 - 2 Sa 41/19 (https://dejure.org/2019,49279)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.10.2019 - 2 Sa 41/19 (https://dejure.org/2019,49279)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 2 Sa 41/19 (https://dejure.org/2019,49279)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Beschädigung Privatfahrzeug - Aufwendungsersatzanspruch Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 670
    Aufwendungsersatzanspruch; Betätigungsbereich; Billigung; Minderjährig; Minijob; Privatfahrzeug; Unfallgefahr; Zusteller; Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung eines Privatfahrzeugs

  • rechtsportal.de

    BGB § 611
    Anspruch einer Arbeitnehmerin auf Erstattung eines Schadens am Pkw ihres Vaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 701/05

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2019 - 2 Sa 41/19
    20 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - Rn. 22, NZA 2012, 91; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - Rn. 26, NZA 2011, 406; 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - Rn. 13, NZA 2007, 870 ) muss der Arbeitgeber in entsprechender Anwendung von § 670 BGB dem Arbeitnehmer an dessen Fahrzeug entstandene Unfallschäden ersetzen, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde.
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2019 - 2 Sa 41/19
    20 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - Rn. 22, NZA 2012, 91; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - Rn. 26, NZA 2011, 406; 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - Rn. 13, NZA 2007, 870 ) muss der Arbeitgeber in entsprechender Anwendung von § 670 BGB dem Arbeitnehmer an dessen Fahrzeug entstandene Unfallschäden ersetzen, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde.
  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 102/10

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2019 - 2 Sa 41/19
    20 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - Rn. 22, NZA 2012, 91; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - Rn. 26, NZA 2011, 406; 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - Rn. 13, NZA 2007, 870 ) muss der Arbeitgeber in entsprechender Anwendung von § 670 BGB dem Arbeitnehmer an dessen Fahrzeug entstandene Unfallschäden ersetzen, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde.
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